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Silvesterfeuerwerk

In der Nacht zum Jahreswechsel geht es schon lange nich mehr um die Vertreibung von bösen Geistern. In unserer Zeit wird dieses Brauchtum weltweit durch Feuerwerke ersetzt.

Das Silvesterfeuerwerk ist ein Ausdruck der Freude über das bevorstehende neue Jahr. Alt und jung erfreuen sich an dem bunten Himmelsspektakel.

Nur geprüftes Feuerwerk kaufen

In Deutschland gibt es mehrere hundert Feuerwerkskörper, jedes Jahr kommen weitere hinzu.

Besteht der Feuerwerkskörper alle Prüfungen, so erhält er das BAM-Zulassungszeichen, welches sich aus den Buchstaben BAM, der Klasse (PI, PII, PIII, Klasse 4 benötigt keine Zulassung) und einer vierstelligen Registrierungsnummer zusammensetzt (Beispiel: BAM P1-1234).

Das von der BAM vergebene Prüfsiegel muss auf jedem Feuerwerkskörper oder mindestens auf seiner Verpackung abgedruckt sein. Ist auf einem Feuerwerkskörper keine BAM-Nummer vorhanden, so ist der Verkauf, zumindest in Deutschland, sehr wahrscheinlich illegal und im eigenen Interesse sollten Sie von solchen Feuerwerkskörpern Abstand halten.

Seit Oktober 2009 werden Feuerwerkskörper in Kategorien eingeteilt (Aufdruck F1-... bei Kategorie 1; Aufdruck F2-... bei Kategorie 2; Aufdruck F4-... bei Kategorie 4).

Geprüftes Feuerwerk ist mit einem CE-Kennzeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet.

Die Registriernummer enthält die Kennnummer der Prüfstelle (z.B BAM = 0589), die die EU-Baumusterprüfung für den Feuerwerkskörper durchgeführt hat. Das CE-Zeichen ist kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.

Wann kann Feuerwerk gekauft werden?

Klasse I (Kleinstfeuerwerk/Jugendfeuerwerk; Kategorie 1) darf das ganze Jahr über ohne zeitliche Einschränkungen verkauft werden.

Klasse II (Kleinfeuerwerk/Silvesterfeuerwerk; Kategorie 2) darf dem Endverbraucher in der Zeit vom 01.01. bis 28.12. nicht überlassen werden. Ist der 28.12. ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, endet das Abgabeverbot mit Ablauf des 27.12.

Wer darf welches Feuerwerk kaufen/verwenden?

Feuerwerkskörper der Klasse 1 (Kleinstfeuerwerk/Jugendfeuerwerk; Kategorie 1) dürfen auch von Personen unter 18 Jahren gekauft werden. Empfohlen ist jedoch die Abgabe nur an Personen ab 12 Jahren. Personen unter 12 Jahren sollten diese pyrotechnischen Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.

Feuerwerkskörper der Klasse 2 (Kleinfeuerwerk/Silvesterfeuerwerk; Kategorie 2) dürfen nur von Personen ab 18 Jahre gekauft und verwendet werden.

Neben den Klasse 1 und 2 gibt es auch noch die Klassen 3 und 4:

Feuerwerkskörper der Klasse 3 (Kategorie 3) dürfen nur von Personen mit spezieller Ausbildung erworben und verwendet werden.

Die Klasse 4 (Grossfeuerwerk; Kategorie 4) besitzt (fast) keine Einschränkungen. Für den Erwerb und Umgang mit Feuerwerkskörpern dieser Klasse ist ebenfalls eine spezielle Ausbildung nötig (Pyrotechniker). Dabei müssen Kenntnisse über Gesetzeslagen, Funktionsweise von Feuerwerkskörpern usw. erworben und in einer Prüfung nachgewiesen werden.

Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden?

Das Abbrennen von Feuerwerk ist in Deutschland vom 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr gestattet. Die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann diese Zeiten jedoch einschränken. Bitte informieren Sie sich, bevor Sie Feuerwerkskörper abbrennen.

Für besondere Anlässe (zum Beispiel eine Hochzeit) kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese ist unter Umständen kostenpflichtig.

Alle Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, eine Haftung oder Gewähr kann nicht übernommen werden.


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